Allgemeines zum Prüfungsablauf

  • Zur Prüfung kommen i.d.R. vier Fragen, eine davon in Form einer "Quellenstelle".
  • Die Quellenstelle entfällt, wenn ein positives Übungszeugnis (PF StEOP, UE oder PUE) aus Rechts- und/oder Verfassungsgeschichte nachgewiesen wird ("Quellenentfall"). Dabei spielt es keine Rolle, bei welchem/welcher LV-Leiter/in das Zeugnis erworben wird. Der/die Kandidat/in erhält anstelle der Quelle eine weitere Frage.
  • Kann die erfolgreiche Absolvierung einer weiteren Lehrveranstaltung aus Rechts- und Verfassungsgeschichte (Pflichtübung/Übung, Ringvorlesung/Spezialvorlesung, Kurs, Seminar, nicht aber Repetitorium) nachgewiesen werden, gibt es für diese 2. Lehrveranstaltung einen Bonus: Dieser besteht darin, dass der/die Kandidat/in eine der gestellten Fragen ohne Angabe von Gründen ablehnen kann und dafür eine andere aus dem gleichen Teilgebiet bekommt. Die abgelehnte Frage geht in die Endbenotung nicht ein, gilt also als nicht beurteilt. Eine positive "PKU Q & A und Modulprüfung-Simulation" gilt nicht als Bonus! 

          Quellenentfall und Bonus
     gilt für alle erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen
    im alten und neuen Curriculum!