Informationen für Dissertant*innen

  • Für die Annahme als Dissertant*innen ist in der Regel die Absolvierung von
    1) beiden von mir angebotenen Diplomand*innen-Seminaren mit sehr gutem Erfolg oder 
    2) von zumindest von einem von mir angebotenen Diplomand*innenseminar mit sehr gutem Erfolg
    sowie der zusätzliche Nachweis eines spezifisch rechtshistorischen Interesses schon während des Diplomstudiums erforderlich.

  • Ein Interesse an Arbeit mit Primärquellen und/oder Archivalien und die Teilnahme am interdisziplinären Dissertant*innenseminar wird vorausgesetzt.