Forschung

  • Forschung am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte

Das Institut versteht sich als Lehr- und Forschungseinrichtung für die historischen Grundlagen des europäischen Rechts- und Verfassungsstaates und seines Rechtssystems. Aufgeklärt werden soll zum einen über die vielfältigen und komplexen Vorbedingungen, die in ihrem Zusammenwirken zur institutionellen Ausformung der modernen Staatskonzeption und seiner verfassungsrechtlichen Einhegung geführt haben. Gleichermaßen sollen aber auch seine Gefährdungen und Pervertierungen beobachtet sowie deren einschlägige Mechanismen erforscht werden.

Zum anderen werden die typischen Grundelemente des modernen Rechts- und Justizsystems in seiner westeuropäisch-transatlantischen Variante herausgearbeitet, indem deren Entstehungs- und Entwicklungsbedingungen analysiert werden. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem vergleichenden Ansatz zu. Auf der Basis solcher Vergleiche soll ein Bild der spezifischen Bestandteile und Merkmale entstehen, welche die europäischen Rechtssysteme in ihrem Kern und zugleich deren gemeinsame Basis ausmachen.

  • Forschungsschwerpunkte

Einzelheiten zu den aktuellen Forschungsschwerpunkten sind den Webseiten der jeweiligen Mitarbeiter*innen zu entnehmen.