Willkommen am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte

Das Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte ist Teil der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Es blickt auf eine über 150-jährige Tradition zurück. Seine Anfänge lassen sich auf die Berufung von George Philipps auf den damals neugeschaffenen Lehrstuhl für Deutsche Reichs‐ und Rechtsgeschichte im Jahre 1851 zurückverfolgen. Seither fanden zahllose Reformen des Jus-Studiums statt.

Heute sieht das Institut seine Hauptaufgabe darin, die Rechtsgeschichte weiter zu modernisieren, zugleich aber möglichst viel von dem tradierten Wissen an die nächste Generation weiterzugeben.

Eine ausführliche Darstellung der Geschichte des Instituts für Rechts- und Verfassungsgeschichte finden Sie hier.