Die Feuerwehr im historischen Recht: Zur Begriffsgeschichte
Die Feuerwehr im historischen Recht: Zur Begriffsgeschichte
Der Begriff „Feuerwehr“ ist eine sprachliche Neubildung des 19. Jahrhunderts, welche an das früher gebräuchliche Wort „Feuerlöschwesen“ anknüpft und als Feuerlösch-„Anstalt“ begriffen wird, deren Zweck
„ein geordnetes Zusammenwirken bei Feuersgefahr, um Leben und Eigenthum der Bewohner zu schützen“, ist. Die Wortschöpfung „Feuerwehr“ wurde zunächst von Conrad Dietrich Magirus, einem Pionier der Feuerlöschtechnik, publizistisch verbreitet. Die erste „Feuerlöschanstalt“, für welche seit 1847 die Bezeichnung „Feuerwehr“ verwendet wurde, war das 1846 in Durlach (Baden) gegründete „Pompiers-Corps“.
In Österreich fand dieser Terminus kurze Zeit später Eingang in die Zeitungssprache, und zwar erstmals 1850 in Zusammenhang mit einem Bericht über die Diskussion im Linzer Gemeinderat über die „Bildung einer bleibenden Feuerwehr“. Etwas später wird auch für Wien von der „Reorganisation der hiesigen Feuerwehr“ berichtet. In die österreichische Rechtssprache hat der Terminus Feuerwehr allgemein erst in den 1870er-Jahren in den ersten Landesfeuerpolizeiordnungen Eingang gefunden: Unter den „Feuerlöschanstalten“ wurde nun explizit die „Feuerwehr“ begriffen.
Christian Neschwara
1. Kapitel Feuerwehr im historischen Recht
I. Vorbemerkungen zur Begriffsgeschichte
II. Entwicklungen in vormoderner Zeit (bis Ende des 18. Jh.)
A. Feuer als Gefahrenquelle
B. „Feuer(ab)wehr“ durch Brandverhütung und Brandbekämpfung
1. Brandverhütung
2. Brandbekämpfung
C. Entwicklungstendenzen
III. Entwicklung bis 1918
A. Im Vormärz
B. Seit 1848
1. Auf- und Ausbau eines modernen Feuerwehrwesens
2. Angleichung der rechtlichen Grundlagen des Feuerlöschwesens
3. Erweiterung der Aufgaben im Bereich der allgemeinen Gefahrenpolizei
IV. Die Entwicklung seit 1918 – ein Ausblick
In: Handbuch des österreichischen Feuerwehrrechts, hrsg. von
Rudolf Beck, Friedrich Faulhammer, Martin Paar, Thomas Ratka, Wien 2022, 1-26