Modulprüfung aus Rechts- und Verfassungsgeschichte
Die Modulprüfung aus „Rechts- und Verfassungsgeschichte der Neueren Zeit“ ist eine mündliche Fachprüfung. Sie kann von allen Studierenden, die nicht schon vor dem Wintersemester 2011/12 zum Studium der Rechtswissenschaften zugelassen worden sind, erst nach Absolvierung der StEOP abgelegt werden.
Geprüft wird sowohl die Geschichte des Verfassungsrechts als auch die Geschichte des Privatrechts. Die Geschichte des Strafrechts ist nicht Gegenstand der Prüfung.
Empfohlen wird sowohl der Besuch der Vorlesungen als auch je einer Übung aus Verfassungsgeschichte und Privatrechtsgeschichte!
Näheres zum Quellenstellenentfall und Bonus siehe unter Ablauf der Prüfung.
Voraussetzungen für den Prüfungsantritt
- Positive Absolvierung der STEOP (MP Einführung in die Rechtswissenschaften)
- Steop-PÜ aus Rechts- und Verfassungsgeschichte oder Steop-PÜ Romanistische Fundamente
Prüfungstermine und Raumzuteilungen
Informationen (Termine, Prüfungsmodus der Prüfer*innen und Raumzuteilung) zu den Modulprüfungen werden spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn vom SSC in u:find bekanntgegeben!