Hinweise zur Modulprüfung: Prüfungsstoff, Stoffabgrenzung und Prüfungsvorbereitung sowie Prüfungsmodalitäten in Präsenz

Hinweise zur Modulprüfung (PrüfungsstoffStoffabgrenzung und Prüfungsvorbereitung sowie 
Prüfungsmodalitäten) in Präsenz finden Sie im Folgenden.

Ich werde folgenden Modus bei den Prüfungen anwenden:
Ich rufe zu Prüfungsbeginn die zum Termin angemeldeten Studierenden auf und
prüfe die anwesend gemeldeten einzeln nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
Die Kandidaten haben sich zum vorgesehenen Termin bei Prüfungen in Präsenz vor dem Prüfungslokal, bei online-Prüfungen (via Moodle) im virtuellen Prüfungsraum aufzuhalten.

Als durchschnittliche Prüfungsdauer werden bei Prüfungen in Präsenz 20 Minuten kalkuliert; im online Modus 25. Dies erfordert eine zügige Durchführung der Prüfungen auf Seiten des Prüfers: Die Kandidaten sind aufgefordert, Zeugnisse und Ausweise schon bei Prüfungsbeginn zur Hand zu haben und unaufgefordert vorzulegen bzw. dem Prüfer vorher elektronisch zuzusenden.

Abmeldungen sollten – um rechtzeitig zu sein – auch dem Prüfer gemeldet werden. Verschiebungen von Terminen sind nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen triftiger Gründe (etwa inbfolge Erkrankung) möglich.

Prüfungsstoff
Umfang und Inhalte sind auf der 
Institutshomepage dargestellt.

Stoffabgrenzung
Gemäß § 28 Studienplan orientiert sich der Prüfer am 
Manual (Rechts- und Verfassungsgeschichte, hg. von der Arbeitsgemeinschaft Österreichische Rechtsgeschichte, 5. Auflage Wien 2018, exklusive die auf die Strafrechtsgeschichte bezogenen Abschnitte (die Randziffern sind im Vorwort des Manual aufgelistet).

Prüfungsvorbereitung
Eine methodische Anleitung dazu enthält das Manual (Rechts- und Verfassungsgeschichte, hg. von der Arbeitsgemeinschaft Österreichische Rechtsgeschichte, 6. Auflage Wien 2022, XVf.).
Die Vorlesungen zur Rechts- und Verfassungsgeschichte geben eine Orientierung über Schwerpunktsetzungen bei den Modulprüfungen; wenn Sie Gelegenheit haben, nutzen Sie Ihre Zeit auch zum Besuch der Vorlesungen (bzw. – sofern dieses Angebot besteht: Sehen Sie sich Vorlesungsstreamings an).

Prüfungsmodalitäten
Die Modulprüfung wird in von der SPL zugewiesenen Hörsälen durchgeführt.
Die Kandidaten warten vor Beginn der Prüfung vor dem Hörsaal, falls dieser geöffnet ist, im Hörsaal. Sie werden vom Prüfer namentlich aufgerufen und in der Reihenfolge des Prüfungsprotokolls einzeln im Prüfungslokal geprüft. Eine persönliche Begrüßung des Prüfers durch Handschlag ist zu unterlassen. Die Bekleidung soll der Ernsthaftigkeit der Prüfung entsprechen (es ist auch darauf zu achten, dass die Prüfungslokale im Sommer stark gekühlt werden). Essen und Trinken ist während der Prüfung grundsätzlich zu unterlassen.

Die Prüfungen sind öffentlich zugänglich, Zuhörer sollten während eines Prüfungstermins den Hörsaal weder verlassen noch betreten, um den Prüfungsablauf nicht zu stören! Die Zuhörer haben sich völlig passiv zu verhalten.

Für die Durchführung der Prüfung werden vom Prüfer Protokolle vorbereitet, welche jeweils 4 verschiedene Fragen zu je einem anderen Stoffgebiet enthalten; diese 4 Stoffgebiete sind: Ältere Verfassungsgeschichte (Mitte 18. Jahrhundert bis 1918), neuere (österreichische) Verfassungsgeschichte (ab 1918 bis EU-Beitritt), Privatrechtsgeschichte (Rechtsquellen, juristische Schulen/Methoden), Privatrechtsentwicklung (Institutionen mit Schwerpunkten im Familien-, Sachen- und Erbrecht); als Entscheidungsfrage wird eine fünfte Frage aus dem Gebiet der älteren Verfassungsgeschichte (Mittelalter und Frühneuzeit) vorbereitet – sie kommt nur zum Zug, falls das Prüfungsergebnis nach 4 Fragen nicht eindeutig ist, insbesondere nicht eindeutig positiv.
Prüflinge, welche ein Übungszeugnis aus Rechts- und Verfassungsgeschichte vorlegen, erhalten keine Quellenstelle; sofern eine weitere positive Leistung aus einer rechtshistorischen Lehrveranstaltung vorgelegt wird, kann eine vom Prüfer gestellte Frage zurückgewiesen und eine andere Frage aus demselben Stoffgebiet gefordert werden. Prüflinge ohne rechthistorisches Pflichtübungszeugnis erhalten eine Frage in Form einer Quellenstelle. Es handelt sich dabei nur um eine besondere Methode der Fragestellung, zusätzliche oder andere Inhalte als die nach der Stoffabgrenzung sind dabei nicht erforderlich. Es ist hierbei ein – vom Prüfling aus einem größeren Angebot durch Ziehung selbst gewählter – Text zu lesen, und nach auf der Textangabe befindlichen Anleitung zu erläutern. Wer den Prüfungsstoff verstanden hat, kann auch diese Aufgaben problemlos lösen! Ein Auswendiglernen von Quellenstellen – etwa auf Grundlage der QuESA  des Instituts – ist sinnlos! 
Eine Vorbereitung auf die Modulprüfung auf Grundlage von – im Netz, oder wo auch immer kursierenden   Zusammen-fassungen ist ebenso verfehlt: Ein routinierter Prüfer erkennt das! Um sich einen unmittelbaren Eindruck vom Ablauf der Modulprüfungen und der dabei gestellten Fragen zu verschaffen, empfiehlt sich das Zuhören bei den öffentlich zugänglichen Prüfungsterminen – unter der Voraussetzung, dass man sich mit dem Prüfungsstoff bereits einigermaßen vertraut gemacht hat!