Allgemeines zum Prüfungsablauf

  • Zur Prüfung kommen i.d.R. vier Fragen, eine davon in Form einer "Quellenstelle".
  • Die Quellenstelle entfällt, wenn ein Übungszeugnis aus Rechts- und Verfassungsgeschichte nachgewiesen wird ("Quellenentfall"). Dabei spielt es keine Rolle, bei welchem/welcher LV-Leiter/in das Zeugnis erworben wird. Der/die Kandidat/in erhält anstelle der Quelle eine weitere Frage.
  • Kann die erfolgreiche Absolvierung einer weiteren Lehrveranstaltung aus Rechts- und Verfassungsgeschichte (Pflichtübung/Übung, Ringvorlesung/Spezialvorlesung, Kurs, Seminar, nicht aber Repetitorium) nachgewiesen werden, gibt es einen Bonus: Dieser besteht darin, dass der/die Kandidat/in eine der gestellten Fragen ohne Angabe von Gründen ablehnen kann und dafür eine andere aus dem gleichen Teilgebiet bekommt. Die abgelehnte Frage geht in die Endbenotung nicht ein, gilt also als nicht beurteilt.