Informationen für Dissertant*innen
- Für die Annahme als Dissertant*innen ist in der Regel die Absolvierung von
1) beiden von mir angebotenen Diplomand*innen-Seminaren mit sehr gutem Erfolg oder
2) von zumindest von einem von mir angebotenen Diplomand*innenseminar mit sehr gutem Erfolg
sowie der zusätzliche Nachweis eines spezifisch rechtshistorischen Interesses schon während des Diplomstudiums erforderlich. - Ein Interesse an Arbeit mit Primärquellen und/oder Archivalien und die Teilnahme am interdisziplinären Dissertant*innenseminar wird vorausgesetzt.