Basis-Informationen für Diplomand*innen

  • Für die Aufnahme als Diplomand*innen in eines meiner Seminare ist eine rechtzeitige Anmeldung über  u:space und per Mail (first come, first serve-Anmeldung) und rechtshistorisches Interesse erforderlich.
  • Um als Diplomseminararbeit angerechnet werden zu können, muss die lege artis verfasste  Seminararbeit aus einem Text mit Fußnoten von rd. 25 Seiten (bei vorgegebener einzuhaltender Formatierung) sowie über Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis bestehen. Die verwendete und zitierte Literatur muss die wichtigsten wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema enthalten, und zwar sowohl Monographien als auch wissenschaftliche Aufsätze aus Fachzeitschriften  oder Sammelwerken, wobei als Untergrenze in der Regel 25 Publikationen angesehen werden.  
  • Für Teilnehmer*innen an meinen als Diplomand*innenseminar anrechenbaren Lehrveranstaltungen, die noch über keine Erfahrung im Anfertigen einer wissenschaftlichen Arbeit verfügen, wird in der Regel jedes Semester nach den Vorbesprechungen eine fakultativ zu besuchende „Einführung in das  wissenschaftliche Arbeiten“ für Diplomand*innen an einem Nachmittag/Abend (Schwerpunkte: Zitieren, Bibliographieren, Literaturrecherche, Tipps für die Texterstellung) angeboten, deren Besuch nahegelegt wird.
  • Abgesehen von der Betreuung während der Erstellung der Diplomseminararbeit werden die abgegeben Arbeiten auch vor der Benotung von mir gründlich durchgesehen und auf Wunsch mit Verbesserungsvorschlägen versehen.
  • Eine Abgabe der Diplomseminararbeit nach dem für die Diplomseminar-Note vorgesehenen Termin ist möglich. Näheres dazu in den jeweiligen Vorbesprechungen.  
  • Ausführlichere Angaben zu den jeweils angebotenen Diplomand*innenseminaren entnehmen Sie bitte dem VVZ und den jeweiligen Moodle-Seiten.