Information zum technischen Ablauf der digitalen Modulprüfungen aus Rechts- und Verfassungsgeschichte

Die Modulprüfungen aus Rechts- und Verfassungsgeschichte werden in Form einer Videokonferenz in Zoom abgehalten werden.

Nachfolgend einige Informationen:

  1. Eine Abmeldung ist, wie bisher, ohne Angabe von Gründen bis 24 Stunden vor Prüfungsantritt per e-mail an ilse.reiter-zatloukal@univie.ac.at möglich.
  2. Bitte senden Sie mir spätestens 24 Stunden vor Ihrem Prüfungsantritt von Ihrer unet-email-Adresse aus ein e-mail mit folgenden Angaben:
    • Sie haben die Prüfungsmodalitäten zur Kenntnis genommen und geben Ihr Einverständnis zu diesen Modalitäten ab.
    • Sie haben – so der Fall – eine Übung aus Rechtsgeschichte positiv absolviert, weshalb bei Ihnen die Quellenstelle bei der Prüfung entfällt. In diesem Fall senden Sie bitte ein Sammelzeugnis oder einen Nachweis über erbrachte positive Leistungen als attachment zu Ihrem e-mail. Wird kein Nachweis über die absolvierte Übung erbracht, kommt eine Quellenstelle zur Prüfung.
    • Sie haben – so der Fall – eine weitere Leistung aus unserem Fach erbracht (weitere Übung, RingVO, Kurs, Seminar, nicht aber Repetitorium) und haben daher einen „Bonus“. Damit sie diesen in Anspruch nehmen können, senden sie bitte auch den Nachweis für diesen Bonus als attachment zu Ihrem e-mail. Wird kein entsprechender Nachweis auf diese Weise erbracht, kann der Bonus während der Prüfung nicht geltend gemacht werden.
  3. Alle zur Prüfung angemeldeten Kandidat*innen haben Zugang zu einer moodle-Plattform, auf der zwei Tools installiert sind. Die Prüfungs-Videokonferenz findet über das Programm „Zoom“ statt, sollte es technische Schwierigkeiten geben, weichen wir auf das Programm „Collaborate“ aus, der Link befindet sich auf Moodle (bitte am besten zum jeweiligen Tool über Google Chrome beitreten). Sollte es auch hier technische Schwierigkeiten geben, behalten Sie bitte Ihren e-mail-Eingang im Auge. Es wird prinzipiell über Ihre unet-email-Adresse kommuniziert!
  4. Bezüglich der Frage der jetzt in der Satzung aktuell vorgesehenen Zulassung von Zuhörer*innen und der allfälligen Modalitäten findet sich eine ausführliche Information auf der Institutshomepage und auf der Moodle-Seite des Prüfungstermins. Sollte ein* Prüfungskandidat* eine bestimmte Person aus dem Zuhörer*kreis aus einem persönlichen Grund ablehnen, ist dies sofort zu Beginn des Prüfungstermins bekanntzugeben. Dieser konkrete Prüfungsvorgang wird dann an das Ende des Prüfungstermins verlegt und die abgelehnte Person gebeten, die Sitzung zu verlassen (bzw. wird diese allfällig temporär aus der Sitzung entfernt). Die gesamte Öffentlichkeit kann idR nur bei Genehmigung einer abweichenden Prüfungsmethode durch die SPL ausgeschlossen werden.
  5. Zur Überprüfung Ihrer Geräte im Hinblick auf die technische Tauglichkeit Ihrer Geräte wird es für die einzelnen Prüfungstermine eine Videokonferenzschaltung mit meiner Studienassistentin Katharina Pichler geben. Zu diesem Zweck finden sie einen Zoom-Videokonferenz-Termin auf der Moodle-Seite Ihres Prüfungstermins, bei dem auch die Lesbarkeit Ihres Studierendenausweises bzw. sonstigen Lichtbildausweises geprüft wird (bitte pünktlich beitreten).
    Sollte alles funktionieren, können Sie sich schon nach wenigen Minuten wieder ausloggen; sollte es Probleme geben, behalten Sie bitte Ihren e-mail-Eingang im Auge.
    Achtung: Sollten Sie an der Videokonferenzschaltung für ihren Prüfungstermin nicht teilnehmen und kommt es bei der Prüfung zu technischen Problemen, muss angenommen werden, dass diese Probleme von Ihnen verschuldet worden sind, was für die Bewertung der Prüfung von Bedeutung sein kann!
  6. Bitte vergewissern Sie sich direkt vor dem Prüfungstermin, dass Ihre technische Ausstattung richtig voreingestellt (insbesondere Freigabe von Kamera und Mikrofon auch in den allgemeinen Sicherheitseinstellungen) und aufgeladen oder ans Stromnetz angeschlossen ist. Sorgen Sie ggf für eine leicht erreichbare Stromquelle. Verwenden Sie keine Kopfhörer/Headsets (halten Sie ein solches aber allfällig bereit, sollten wir es doch brauchen). Wesentlich ist nur, dass die Tonqualität zur sicheren Verständigung ausreicht; darüber hinaus bezweckt die Prüfung kein besonderes Klangerlebnis, sondern dient lediglich der Leistungsfeststellung. Sorgen Sie dessen ungeachtet für einen ruhigen Hintergrund und eine ungestörte Prüfungsatmosphäre (Schließen der Fenster, Betreuung für Kleinkinder, Einsperren von Haustieren etc). Wählen Sie nach Möglichkeit einen Ort für die Prüfung, der Ihre Privatsphäre bestmöglich schützt. Bild- und/oder Tonaufzeichnungen sind nicht erlaubt. Auch ich werde keine solchen Aufzeichnungen anfertigen.
  7. Zu Ihrem Prüfungstermin selbst steigen Sie zunächst alle zum Beginn des Termins in die Videokonferenz ein (evtl. ein paar Minuten früher), damit ich feststellen kann, wer tatsächlich zu diesem Termin antritt. Im Anschluss werde ich Ihnen mitteilen, ab wann ca. Sie sich bitte für Ihre Prüfung bereithalten sollen bzw. wann ca. Ihre Prüfung beginnen wird. Sie sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, während des gesamten Prüfungstages der Konferenz beizuwohnen; bitte schalten Sie aber in der Zeit, in der Sie nicht geprüft werden, Ihr Mikrofon aus.
  8. Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt. Wenn Ihre Prüfung beginnt, halten Sie bitte, wenn ich Sie dazu auffordere, Ihren Lichtbildausweis gut sichtbar in die Kamera. Vor Beginn der Prüfung räumen Sie bitte alle Unterlagen und technischen Geräte von der Unterlage, auf der sich Ihre Hardware befindet, bzw. aus deren Umfeld weg und zeigen mir das Umfeld Ihres Geräts bzw. der Kamera sowie das Gegenüber Ihres Blickfeldes während der Prüfung (ob keine anderen Bildschirme vorhanden/funktionsbereit sind). Außerdem teilen Sie bitte vor Beginn der Prüfung Ihren Bildschirm mit mir, damit ich sehen kann, dass Sie nur das Prüfungsfenster und keine anderen Anwendungen oder files geöffnet haben. Während der Prüfung ist die Kamera so zu postieren, dass ich sowohl Ihr Gesicht als auch immer Ihre Hände sehen kann. Sie haben das Recht, dass eine Person Ihres Vertrauens physisch der Prüfung beiwohnt. In diesem Fall ist die Kamera so zu postieren, dass ich sowohl Sie als auch die Ver-trauensperson sehen kann. Die Prüfung besteht, wie gewohnt, entweder aus einer Quellenstelle und drei davon unabhängigen Fragen, oder, sofern Sie ein positives Übungszeugnis vorgewiesen haben, aus vier Fragen. Die Fragestellung wird jener des Präsenzmodus so weit wie möglich entsprechen. Die Prüfung wird auf ca 20-30 Minuten beschränkt. Aufgrund der digitalen Prüfungsmodalitäten gibt es keine Vorbereitungszeit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen – anders als im Präsenzmodus – nicht minutenlang beim Nachdenken zusehen oder bei der Erörterung nicht themenrelevanter Aspekte zuhören kann. Antworten sollten daher möglichst rasch und zielgerichtet erfolgen. Im Falle eines Zweit- oder Drittantrittes teilen Sie mir dies bitte mit, damit ich wir uns allfällig etwas mehr Zeit nehmen. Kennzeichnen Sie in einem solchen Fall frühere Antritte farblich im Sammelzeugnis-Ausdruck.
  9. Bei technischen Problemen werde ich versuchen, zunächst per Mail, allenfalls telefonisch eine Lösung zu finden (4277/34574). Sind die Probleme nicht in angemessener Zeit lösbar, dh bestehen sie auch nach Verschiebung der Prüfung (zB durch das Vorziehen anderer Kanditat*innen) weiter, sodass die Prüfung nicht durchgeführt oder fortgesetzt werden kann, dann kann die Prüfung ohne Konsequenzen (dh ohne Anrechnung auf die zulässige Zahl von Antritten) abgebrochen werden.
    Inhaltliche Probleme mit dem Prüfungsstoff sollten allerdings keinesfalls dazu verleiten, technische Probleme zu provozieren oder bloß zu behaupten. Besteht infolge der bereits erbrachten (bzw. nicht erbrachten) Teilleistungen der Verdacht, dass die technischen Probleme von den Kandidat*innen mit Absicht verursacht wurden, so wird die abgebrochene Prüfung (unter Anrechnung auf die zulässige Zahl der Antritte) beurteilt. Wird die Prüfung von den Kandidatin/vom Kandidat*innen nach Beginn der Prüfung (technisch) abgebrochen, nicht auf Kontaktaufnahmen der Prüferin in angemessener Zeit reagiert oder nicht einmal selbst ein Kontaktversuch gestartet, so wird die abgebrochene Prüfung (unter Anrechnung auf die zulässige Zahl der Antritte) auch in diesem Fall beurteilt.
  10. Besteht der Verdacht, dass Sie irgendwelche unerlaubte Hilfsmittel verwenden oder der Verdacht digitalen Schummelns entstehen, so wird die Prüfung abgebrochen und ein „Schummelvermerk“ eingetragen, der in Ihrem Sammelzeugnis stets sichtbar bleibt. Die Prüfung ist dann auf die zulässige Anzahl der Prüfungsantritte anzurechnen. Eine Vorwarnung ist möglich, aber nicht zwingend. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Sie auch während der Prüfung zum Ausschwenken der Kamera oder zum Teilen Ihres Bildschirmes aufgefordert werden.